Das Land gewährleistet im Rahmen seiner Kompetenzen auch den Schutz der digitalen Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← Art. 14 Digitale Basisdienste, Zugang zu Behörden und GerichtenArt. 16 Funktion und Zusammensetzung des Landtages →