Die obersten Dienstbehörden übermitteln dem Finanzministerium jährlich, jeweils bis zum 1. März, für ihren Bereich die für die Erstellung des Berichts der Landesregierung über die Entwicklung der Versorgung, des Alters- und Hinterbliebenengeldes erforderlichen Daten
1.
zu den Gründen der Dienstunfähigkeit nach Hauptdiagnoseklassen und
2.
zur Person und letzten Beschäftigung der Betroffenen, die zur statistischen Auswertung erforderlich sind.