Es werden neu gebildet:
1.
der Landkreis Bautzen mit dem Sitz des Landratsamtes in Bautzen. Ihm gehören an:
a)
b)
c)
2.
der Erzgebirgskreis mit dem Sitz des Landratsamtes in Annaberg-Buchholz. Ihm gehören an:
a)
b)
c)
d)
3.
der Landkreis Görlitz mit dem Sitz des Landratsamtes in Görlitz. Ihm gehören an:
a)
b)
c)
4.
der Landkreis Leipzig mit dem Sitz des Landratsamtes in Borna. Ihm gehören an:
a)
b)
5.
der Landkreis Meißen mit dem Sitz des Landratsamtes in Meißen. Ihm gehören an:
a)
b)
6.
der Landkreis Mittelsachsen mit dem Sitz des Landratsamtes in Freiberg. Ihm gehören an:
a)
b)
c)
7.
der Landkreis Nordsachsen mit dem Sitz des Landratsamtes in Torgau. Ihm gehören an:
a)
b)
8.
der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit dem Sitz des Landratsamtes in Pirna. Ihm gehören an:
a)
b)
9.
der Vogtlandkreis mit dem Sitz des Landratsamtes in Plauen. Ihm gehören an:
a)
b)
10.
der Landkreis Zwickau mit dem Sitz des Landratsamtes in Zwickau. Ihm gehören an:
a)
b)
c)