Jurafuchs

§ 3

SächsKrGebNG
Neubildung von Landkreisen
Neugliederung des Gebietes der Landkreise und Einkreisung Kreisfreier Städte
Stand 2014-04-01
Es werden neu gebildet:
1.
der Landkreis Bautzen mit dem Sitz des Landratsamtes in Bautzen. Ihm gehören an:

a)

b)

c)

2.
der Erzgebirgskreis mit dem Sitz des Landratsamtes in Annaberg-Buchholz. Ihm gehören an:

a)

b)

c)

d)

3.
der Landkreis Görlitz mit dem Sitz des Landratsamtes in Görlitz. Ihm gehören an:

a)

b)

c)

4.
der Landkreis Leipzig mit dem Sitz des Landratsamtes in Borna. Ihm gehören an:

a)

b)

5.
der Landkreis Meißen mit dem Sitz des Landratsamtes in Meißen. Ihm gehören an:

a)

b)

6.
der Landkreis Mittelsachsen mit dem Sitz des Landratsamtes in Freiberg. Ihm gehören an:

a)

b)

c)

7.
der Landkreis Nordsachsen mit dem Sitz des Landratsamtes in Torgau. Ihm gehören an:

a)

b)

8.
der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit dem Sitz des Landratsamtes in Pirna. Ihm gehören an:

a)

b)

9.
der Vogtlandkreis mit dem Sitz des Landratsamtes in Plauen. Ihm gehören an:

a)

b)

10.
der Landkreis Zwickau mit dem Sitz des Landratsamtes in Zwickau. Ihm gehören an:

a)

b)

c)

Meine Notizen

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