Die ehrenamtlichen Mitglieder der Vertretung sind verpflichtet, an den Sitzungen, Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen und die ihnen zugewiesenen Aufgaben zu übernehmen. Über Gegenstände einfacher Art können die Vertretung und ihre Ausschüsse im Wege der Offenlegung oder im schriftlichen oder elektronischen Verfahren beschließen. Ein hierbei gestellter Antrag ist angenommen, wenn kein stimmberechtigtes Mitglied widerspricht.
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