Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 1992 in Kraft.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 140 Änderung und Außerkrafttreten früherer VorschriftenAnlage 1 →