Die Sicherung des Hochwasserabflusses, die dem Wohl der Allgemeinheit dient, ist eine öffentliche Aufgabe. Sie begründet keinen Rechtsanspruch Dritter.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 70 (aufgehoben)§ 72 Deiche und andere den Hochwasserabfluss beeinflussende Anlagen →