Der bei der Justizvollzugsanstalt gebildete Beirat nimmt auch die Aufgaben des Beirats der Einrichtung wahr.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 103 Vollstreckungsplan, Vollzugsgemeinschaften§ 105 Verbot und Störung des Mobilfunkverkehrs →