Für Angehörige weltanschaulicher Bekenntnisse gelten § 55 Absatz 2 sowie die §§ 74 und 75 entsprechend.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 75 Religiöse Veranstaltungen§ 77 Grundsatz →