Jurafuchs

§ 44

BbgSVVollzG
Ausführungen aus sonstigen Gründen
Vollzugsöffnende Maßnahmen und sonstige Aufenthalte außerhalb der Einrichtung
Stand 2019-06-19
(1)
Ausführungen können auch aus wichtigem Anlass erfolgen. Die Untergebrachten können gegen ihren Willen ausgeführt werden.
(2)
Für Ausführungen, die ausschließlich im Interesse der Untergebrachten erfolgen, gilt § 43 Absatz 1 entsprechend. Die Kosten können den Untergebrachten auferlegt werden, soweit dies die Behandlung oder die Eingliederung nicht behindert.

Meine Notizen

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