Die Bundesregierung erstattet vier Jahre nach Inkrafttreten des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes dem Deutschen Bundestag Bericht über die Auswirkungen des Teils 1 Abschnitt 6 Unterabschnitt 4.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/urhg/__142.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).