Das Senderecht ist das Recht, das Werk durch Funk, wie Ton- und Fernsehrundfunk, Satellitenrundfunk, Kabelfunk oder ähnliche technische Mittel, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.← § 19a Recht der öffentlichen Zugänglichmachung§ 20a Europäische Satellitensendung →