(1) Die §§ 64 bis 67, 69, 105 Abs. 1 bis 3 und § 138 Abs. 5 treten am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft.
(2) Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 1966 in Kraft.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/urhg/__143.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).