Jurafuchs
Art. 155

Art. 155

Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen
Gemeinden
Stand 2024-06-28
(1) Diese Verfassung ist nach ihrer Annahme durch Volksentscheid vom Senat unverzüglich im Bremischen Gesetzblatt zu verkünden und tritt mit dem auf ihre Verkündung folgenden Tage in Kraft. (2) Mit dem gleichen Tage treten alle der Verfassung entgegenstehenden Gesetze außer Kraft. Diese Verfassung ist von der Bürgerschaft am 15. September 1947 beschlossen und durch Volksabstimmung am 12. Oktober 1947 angenommen worden. Sie wird hiermit vom Senat verkündet.

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