(1) Jeder hat die sittliche Pflicht zu arbeiten und ein Recht auf Arbeit. (2) Jeder hat das Recht, seinen Beruf frei zu wählen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →Speichern← Art. 7Art. 9 →