Jurafuchs

Art. 12a

Verf HE
Gleichheit und Freiheit
Stand 1946-12-01
Jeder Mensch ist berechtigt, über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten selbst zu bestimmen. Die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme werden gewährleistet. Einschränkungen dieser Rechte bedürfen eines Gesetzes.

Meine Notizen

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