Jurafuchs

Art. 47

Verf HE
Soziale und wirtschaftliche Rechte und Pflichten
Stand 1946-12-01
(1)
Das Vermögen und das Einkommen werden progressiv nach sozialen Gesichtspunkten unter besonderer Berücksichtigung der familiären Lasten besteuert.
(2)
Bei der Besteuerung ist auf erarbeitetes Vermögen und Einkommen besondere Rücksicht zu nehmen.

Meine Notizen

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