Bei der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister sind statt der Vorstandsmitglieder die persönlich haftenden Gesellschafter anzugeben. Ferner ist einzutragen, welche Vertretungsbefugnis die persönlich haftenden Gesellschafter haben.
§ 282
AktGEintragung der persönlich haftenden Gesellschafter
Kommanditgesellschaft auf Aktien
Stand 2026-05-06