Auf Grund eines Unternehmensvertrags kann der Gesellschaft nicht die Weisung erteilt werden, den Vertrag zu ändern, aufrechtzuerhalten oder zu beendigen.
§ 299
AktGAusschluß von Weisungen
Abschluß, Änderung und Beendigung von Unternehmensverträgen
Stand 2026-05-06