Gehören alle Aktien allein oder neben der Gesellschaft einem Aktionär, ist unverzüglich eine entsprechende Mitteilung unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort des alleinigen Aktionärs zum Handelsregister einzureichen.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/aktg/__42.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).