Gehören alle Aktien allein oder neben der Gesellschaft einem Aktionär, ist unverzüglich eine entsprechende Mitteilung unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort des alleinigen Aktionärs zum Handelsregister einzureichen.
§ 42
AktGEinpersonen-Gesellschaft
Gründung der Gesellschaft
Stand 2026-05-06