Quelle aller Normtexte: gesetze-im-internet.de. Inhalte nach § 5 UrhG gemeinfrei. Keine Rechtsberatung.

Jurafuchs

§ 71b

AKTG
Rechte aus eigenen Aktien
Stand 2026-02-09
Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →
Quelle: gesetze-im-internet.de/aktg/__71b.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).