Der Vorstand der Gesellschaft hat die Beendigung eines Unternehmensvertrags, den Grund und den Zeitpunkt der Beendigung unverzüglich zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.
Meine Notizen
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Quelle: gesetze-im-internet.de/aktg/__298.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).