Quelle aller Normtexte: gesetze-im-internet.de. Inhalte nach § 5 UrhG gemeinfrei. Keine Rechtsberatung.

Jurafuchs

§ 94

AKTG
Stellvertreter von Vorstandsmitgliedern
Stand 2026-02-09
Die Vorschriften für die Vorstandsmitglieder gelten auch für ihre Stellvertreter.

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