Zur Erstellung und Fortschreibung des Vollzugsplans und zur Vorbereitung anderer wichtiger Vollzugsentscheidungen führt der Anstaltsleiter Konferenzen mit an der Erziehung maßgeblich Beteiligten durch.
§ 106
BremJStVollzGKonferenzen
Aufbau der Jugendstrafvollzugsanstalt
Stand 2025-06-07