1Der Haushaltsplan wird durch das Haushaltsgesetz festgestellt. 2Mit dem Haushaltsgesetz wird nur der Gesamtplan (§ 13 Abs. 4) verkündet. Der Haushaltsplan wird durch das Haushaltsgesetz festgestellt. Mit dem Haushaltsgesetz wird nur der Gesamtplan (§ 13 Abs. 4) verkündet.
§ 1
SäHOFeststellung des Haushaltsplans
Allgemeine Vorschriften zum Haushaltsplan
Stand 2025-07-10