Jurafuchs

§ 4

SäHO
Haushaltsjahr
Allgemeine Vorschriften zum Haushaltsplan
Stand 2025-07-10
1Rechnungsjahr (Haushaltsjahr) ist das Kalenderjahr. 2Das Staatsministerium der Finanzen kann für einzelne Bereiche etwas anderes bestimmen. Rechnungsjahr (Haushaltsjahr) ist das Kalenderjahr. Das Staatsministerium der Finanzen kann für einzelne Bereiche etwas anderes bestimmen.

Meine Notizen

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