In dem kassenmäßigen Abschluss sind nachzuweisen1.a)b)c)d)e)2.a)b)c)Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 81 Gliederung der Haushaltsrechnung§ 83 Haushaltsabschluss →