Die Rechnung des Rechnungshofs wird vom Landtag geprüft, der auch die Entlastung erteilt.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 100 Prüfung durch die Staatlichen Rechnungsprüfungsämter§ 102 Unterrichtung des Rechnungshofs →