Jurafuchs

§ 12

JustG NRW
Zuständigkeitskonzentrationen
Stand 2022-12-06
Dem Oberlandesgericht in Hamm werden folgende Entscheidungen für das Land Nordrhein-Westfalen übertragen:
1.
die nach § 25 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz den Strafsenaten zugewiesenen Entscheidungen;
2.
die Beschwerdeentscheidungen betreffend die Aussetzung des Strafrestes bei lebens-langer Freiheitsstrafe.

Meine Notizen

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