Die Finanzgerichte haben ihren Sitz1.in Düsseldorf für den Regierungsbezirk Düsseldorf,2.in Köln für den Regierungsbezirk Köln,3.in Münster für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 17a Zuständigkeitskonzentration§ 19 Zuständigkeitskonzentration →