Die Beschlagnahme im Zwangsversteigerungsverfahren umfasst nicht die bereits gewonnenen Mineralien.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 67 Vorlage der Verleihungsurkunde§ 69 Inhalt der Terminsbestimmung →