Rechtsbehelfe gegen unaufschiebbare Maßnahmen des Justizwachtmeisterdienstes nach diesem Kapitel haben keine aufschiebende Wirkung.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 31e Geltung des Polizeigesetzes§ 31g Vollzug von Anordnungen →