Neben den ihnen nach Bundesrecht obliegenden Dienstverrichtungen sind Gerichtsvollzieherinnen oder Gerichtsvollzieher zuständig:
1.
zur Aufnahme von Wechsel- und Scheckprotesten;
2.
zur Vornahme freiwilliger Versteigerungen von Mobilien, von Früchten auf dem Halm und von Holz auf dem Stamme.
Abschnitt 4: Justizwachtmeisterdienst