Die Aufgaben der Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz in Nordrhein-Westfalen werden in der Regel von Beamtinnen oder Beamten wahrgenommen.Kapitel 4: Sicherheit und OrdnungMeine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 30a Aufgaben des Justizwachtmeisterdienstes§ 31a Maßnahmen der Behördenleitungen →