Das Landesjustizprüfungsamt ist an das für Justiz zuständige Ministerium angegliedert. An die Oberlandesgerichte ist jeweils ein Justizprüfungsamt angegliedert. Die Stellung der Behörden bleibt im Übrigen unberührt.
§ 3a
JustG NRWLandesjustizprüfungsamt, Justizprüfungsämter
Stand 2022-12-06