Jurafuchs

§ 1

NKomVG
Selbstverwaltung
Grundlagen der Kommunalverfassung
Stand 2025-01-29
(1)
Die Gemeinden, die Samtgemeinden, die Landkreise und die Region Hannover (Kommunen) verwalten ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung mit dem Ziel, das Wohl ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zu fördern.
(2)
In die Rechte der Kommunen darf nur durch Rechtsvorschrift eingegriffen werden.

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