1 Die Kommunen erfüllen ihre Aufgaben im eigenen oder im übertragenen Wirkungskreis. 2 Sie stellen in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für ihre Einwohnerinnen und Einwohner erforderlichen sozialen, kulturellen, sportlichen und wirtschaftlichen öffentlichen Einrichtungen bereit.
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Diese Norm interaktiv erleben
2 interaktive Fälle zu § 4 NKomVG – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.