Jurafuchs

§ 142

NKomVG
Unternehmenssatzung der kommunalen Anstalt
Unternehmen und Einrichtungen
Stand 2025-01-29
1 Die Kommune regelt die Rechtsverhältnisse der kommunalen Anstalt durch Unternehmenssatzung. 2 Die Unternehmenssatzung muss Bestimmungen über den Namen und den Zweck der kommunalen Anstalt, die Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrates und die Höhe des Stammkapitals enthalten.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →