Jurafuchs

§ 7

NKomVG
Organe der Kommunen
Grundlagen der Kommunalverfassung
Stand 2026-04-28
(1)
Organe der Kommunen sind die Vertretung, der Hauptausschuss und die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte.
(2)
Die Organe tragen folgende Bezeichnungen:
1.
in Gemeinden: Rat, Verwaltungsausschuss und Bürgermeisterin oder Bürgermeister,
2.
in großen selbständigen und in kreisfreien Städten: Rat, Verwaltungsausschuss und Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister,
3.
in Samtgemeinden: Samtgemeinderat, Samtgemeindeausschuss und Samtgemeindebürgermeisterin oder Samtgemeindebürgermeister,
4.
in Landkreisen: Kreistag, Kreisausschuss und Landrätin oder Landrat sowie
5.
in der Region Hannover: Regionsversammlung, Regionsausschuss und Regionspräsidentin oder Regionspräsident.

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