(1)Die Stadt Göttingen gehört dem Landkreis Göttingen an.(2)Die für kreisfreie Städte geltenden Vorschriften sind auf die Stadt Göttingen anzuwenden, soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 15 Landeshauptstadt Hannover§ 17 Aufgaben der selbständigen Gemeinden und der großen selbständigen Städte →