1 Die Vertretung gibt sich eine Geschäftsordnung. 2 Diese soll insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Ladung und das Abstimmungsverfahren enthalten.
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Diese Norm interaktiv erleben
2 interaktive Fälle zu § 69 NKomVG – kurze Quizfragen, Sofort-Feedback.