Das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung berichtet dem Sächsischen Landtag in zweijährigem Abstand zur Lage des Jugendstrafvollzugs in Sachsen. 67
§ 104
SächsJStVollzGBerichtspflicht
Schlussbestimmungen
Stand 2025-08-16