Für Angehörige weltanschaulicher Bekenntnisse gelten die §§ 43 und 44 entsprechend.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 44 Religiöse Veranstaltungen§ 46 Grundsatz →