Jurafuchs

Art. 1

SVerf
Die Einzelperson
Stand 1947-12-15
Jeder Mensch hat das Recht, als Einzelperson geachtet zu werden. Sein Recht auf Leben, auf Freiheit und auf Anerkennung der Menschenwürde bestimmt, in den Grenzen des Gesamtwohles, die Ordnung der Gemeinschaft.

Meine Notizen

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