Jurafuchs

Art. 5

SVerf
Die Einzelperson
Stand 1947-12-15
Jedermann hat das Recht, innerhalb der Schranken der Gesetze seine Meinung durch Wort, Schrift, Druck, Bild oder in sonstiger Weise frei zu äußern.

Die Kunst, die Wissenschaft und ihre Lehre sind frei.

Eine Zensur findet nicht statt.

Beschränkungen sind nur im Rahmen der Gesetze gestattet.

Meine Notizen

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