Alle bisherigen Gesetze und Verordnungen, die einer Anpassung an die Grundsätze dieser Verfassung bedürfen, bleiben bis dahin in Kraft.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← Art. 130 und 131 (aufgehoben)Art. 133 →