Die Wahlperiode des vierten Landtages endet am 30. Juni 1965.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← Art. 125 bis 128 (aufgehoben)Art. 130 und 131 (aufgehoben) →