Jurafuchs

Art. 11

SVerf
Die Einzelperson
Stand 1947-12-15
Kein Deutscher darf einer fremden Macht ausgeliefert werden.

Asylrecht genießt, wer unter Verletzung der in dieser Verfassung niedergelegten Grundrechte verfolgt und in das Saarland geflohen ist. Das Nähere regelt das Gesetz.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →