Die Arbeitszeit ist gesetzlich zu regeln. Das Arbeitsentgelt ist für die Feiertage zu zahlen, die durch das Gesetz bestimmt werden.Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Urlaub.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← Art. 47Art. 49 →