Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. In der Bindung an das Gesetz üben sie ihr Amt im Geist des demokratischen und sozialen Rechtsstaates aus.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← Art. 109Art. 111 →