Jurafuchs

Art. 10

SVerf
Die Einzelperson
Stand 1947-12-15
Auf das Recht der freien Meinungsäußerung, der Versammlungs- und Vereinsfreiheit sowie auf das Recht der Verbreitung wissenschaftlicher oder künstlerischer Werke kann sich nicht berufen, wer die freiheitliche demokratische Grundordnung angreift oder gefährdet.

Meine Notizen

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